Zur Förderung der Grundrechte eines demokratischen Systems
In der deutschen Verfassung wird eine
„freiheitliche demokratische Grundordnung“
festgelegt.
Damit sind unter anderem die Mitbestimmung der Bürger*innen,
die Menschenwürde, Meinungs-, Presse- und
Religionsfreiheit und
Gleichheit vor dem Gesetz fixiert.
"Demokratie"
wird aus demgriechischen hergeleitet
und bedeutet
"Herrschaft des Volkes"
Der "Tag der Demokratie" wurde 2007
von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen,
um die Grundsätze der Demokratie
zu fördern und zu verteidigen.
Nicht alle Menschen dieser Erde leben in
demokratischen Systemen. Wir sollten uns stets für die demokratischen Werte wie Freiheit und Gleichheit
stark machen.
Kitas sind ein Ort,
an dem Kinder
Demokratie
erleben können.
Grundlage hierfür ist die
Partizipation der Kinder,
die ihnen
aktive Teilhabe, Mitbestimmung und die Auseinandersetzung
mit ihren Interessen
sichert.
Auszug aus dem deutschen Grundgesetz
Art. 1:
1. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
2. Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen
und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
3. Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Art. 20:
1. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
2. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
3. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
4. Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.